Absage – AGG-Begründung
Sehr geehrte/-r Frau/Herr [Name],
leider müssen wir Ihnen die Mitteilung machen, dass wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen konnten. Wir bedanken uns jedoch ausdrücklich bei Ihnen für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und die Mühe, die Sie sich mit Ihrer Bewerbung gemacht haben. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir anlässlich des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) keine Absagen auf eingegangene Bewerbungen begründen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unternehmen]
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One thought on “Absage – AGG-Begründung”
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Hallo,
als Recruiter und Sachbearbeiter Personalwesen habe ich taäglich mit Bewerbern zu tun. Wir verwenden aktuell einen allgemeinen Absagetext, der keine Gründe enthält. Immer häufiger fragen jetzt Bewerber nach den Gründen. Oft kenne ich die Gründe nicht, da ich von den Verantwrtlichen nur ein kurzes Ja oder nein erhalte. Wenn ich den Grund kenne, traue ich mich oft nicht, ih zu nennen aus Angst vor einer Klage.
Jetzt habe ich vorgeschlagen, folgenden Satz in die Absageschreiben aufzunehmen:
Bitte beachten Sie, dass wir anlässlich des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) keine Absagen auf eingegangene Bewerbungen begründen.
Bevor das genehmigt wird, möchte mein Chef gerne wissen, wie verbreitet das ist? Machen das jetzt alle Unternehmen so?
Vielen Dank vorab.