Ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz soll Personalabteilungen davon abhalten in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook nach Bewerberdaten zu recherchieren. Da dies in der Praxis ohnehin nicht kontrollierbar ist, der Gesetzgeber bislang auch keine Sanktionen vorsieht, kann dieser Schritt nicht mehr als ein symbolische Akt gewertet werden. Aus aktuellem Anlass möchten wir auf unser neues Voting zu diesem Thema hinweisen. Bedienen Sie sich sozialer Netzwerke um Informationen zu Bewerbungskandidaten zu erhalten? Jetzt abstimmen…
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